Häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten.
Katzenschlag
Was versteht man unter dem Katzenschlag?
- Der Katzenschlag ist die Zeremonie für den Eintritt als aktives Mitglied. Beim Abstauben am 06. Januar erteilt der Zunftmeister jedem neuen aktiven Mitglied den Katzenschlag.
In welchem Alter kann ich den Katzenschlag erhalten?
- Der Katzenschlag ist ab dem Alter von 16 Jahren möglich. Eine der Vorraussetzungen für den Katzenschlag ist mindestens ein erfolgreich absolviertes Probejahr, das demnach ab dem Alter von 15 Jahren absolviert werden kann.
Welche Voraussetzungen sind für den Katzenschlag erforderlich?
- Neben einem erfolgreich absolvierten Probejahr und dem Alter ab 16 Jahren ist der erste Wohnsitz entscheidend. Hierfür sind Hardt und die angrenzenden Gemarkungen Tischneck, Maurer Häusle, Mönchhof, Waldhof und Hugswald möglich. (Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Katzenrat.) Den Katzenschlag erhält man im eigenen Katzenkleid, in dem der eigenen Familie oder im Leihkleid der Katzenzunft.
Wofür benötige ich den Katzenschlag?
- Der Katzenschlag berechtigt zur Teilnahme an eigenen und auswärtigen Veranstaltungen im Katzenkleid.
Probejahr
Was versteht man unter dem Probejahr?
- Das Probejahr dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Reinschnuppern in die Aktivitäten und Veranstaltungen der Katzenzunft.
Welche Voraussetzungen sind für das Probejahr erforderlich?
- Das Probejahr kann frühestens ab dem Alter von 15 Jahren beim Katzenrat beantragt werden. Bis zum 06. Januar ist die schriftliche Anmeldung möglich. Der erste Wohnsitz ist ebenso entscheidend (vgl. Katzenschlag).
Kann auch ein zweites Probejahr absolviert werden?
- Ja, es sind maximal zwei Probejahre möglich, wobei das zweite nur direkt im Anschluss an das erste Probejahr möglich ist.
Wie kann das Probejahr erfolgreich absolviert werden?
- Neben der aktiven Teilnahme an eigenen und auswärtigen Veranstaltungen im Katzenkleid sind auch Engagement bei Arbeitsdiensten der Katzenzunft erforderlich. Für die aktive Teilnahme im Katzenkleid ist zuvor die Teilnahme an mindestens drei Katzentanzproben erforderlich. Über das erfolgreiche Absolvieren des Probejahrs entscheidet der Katzenrat.
Kleidleausleihe
Können Katzenkleider von der Katzenzunft ausgeliehen werden?
- Ja, die Katzenzunft besitzt eine begrenzte Anzahl an Leihkleidern in verschiedenen Kindergrößen bis zu Erwachsenengrößen, in schwarz und in weiß.
Welche Voraussetzungen sind für die Kleidausleihe erforderlich?
- Neben den Mitgliedern können auch Nichtmitglieder ein Katzenkleid ausleihen, wobei der erste Wohnsitz entscheidend ist (vgl. Katzenschlag). Das Leihhäs ist bis zum 31. Dezember über das auf der Homepage bereitgestellte Formular (Antrag Leihkleidle) zu beantragen. Ab dem Alter von 12 Jahren ist bis zum Tag der Ausgabe des Leihhäs ein schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an mindestens drei Katzentanzproben erforderlich.
Garantiert ein korrekter Ausleihantrag den Erhalt eines Leihhäs?
- Leider nein, denn die Anzahl der Anträge übersteigt oft die Anzahl der vorhandenen Leihhäs. Die Berücksichtigung erfolgt dann in folgender Reihenfolge: Aktive engagierte Mitglieder und Probejahr-Absolventen, sonstige Mitglieder, Nichtmitglieder.
Wo ist der ausgefüllte Ausleihantrag abzugeben?
- Die ausgefüllten Ausleihanträge können in jeder Katzentanzprobe bis zum 31. Dezember abgegeben werden. Telefonische Anmeldungen und schrifliche Anträge auf nicht von der Katzenzunft bereitgestellten Formularen können nicht berücksichtigt werden.
Sind Ausleihanträge auch nach der Anmeldefrist möglich?
- Nach dem 06. Januar können nur noch Ausleihanträge berücksichtigt werden, wenn noch entsprechend freie Leihkleider verfügbar und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese nachgereichten Ausleihanträge können in den Katzentanzproben und an den Leihkleid-Ausgabeterminen persönlich abgegeben werden.
Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt unter Vorbehalt bezüglich Vollständigkeit und Korrektheit. Die Beschlüsse des Katzenrats sind maßgebend.